Festnahme nach versuchtem „Callcenterbetrug“

OBERBAYERN SÜD, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. Im Laufe des Mittwochs, 11. Februar 2026, kam es im Bereich des südlichen Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zu betrügerischen Anrufen. Nachdem eine 69-jährige Frau die Betrugsmasche erkannte und die Polizei verständigte, konnte ein dringend Tatverdächtiger festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wurde Haftbefehl erlassen.

Am Mittwochmittag (11. Februar 2026) wurde der Polizei gegen 12.20 Uhr bekannt, dass es im südlichen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zu einem betrügerischen Anruf kam. Die Täter täuschten im Rahmen des Telefonanrufs vor, dass die Tochter der Geschädigten einen Unfall verursacht hätte und nun eine hohe Geldsumme oder Wertgegenstände als „Kaution“ nach deren Festnahme benötigt würde. 

Die 69-Jährige und Ihr Ehemann erkannten aber die mittlerweile zum Glück bekannte Masche und verständigten ihrerseits die „richtige“ Polizei. Aufgrund der zeitnahen Mitteilung gelang es einer Polizeistreife der Grenzpolizeiinspektion Murnau gegen 13.20 Uhr im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungs- und Konzeptmaßnahmen mehrerer umliegender Dienststellen ein Fahrzeug mit einem 36-jährigen Verdächtigen auszumachen.

Im Rahmen der Folgemaßnahmen konnte der 36-jährige polnische Staatsangehörige als Zugehöriger für den Betrugsversuch verifiziert und festgenommen werden. Ein Schaden ist der Geschädigten deshalb nicht entstanden.

Die Ermittlungen in dem Fall führt die für organisierte Betrugsdelikte zuständige Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.

Die sachleitende Staatsanwaltschaft München II stellte Haftantrag gegen den dringend Tatverdächtigen. Eine Richterin des zuständigen Amtsgerichts München folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ im Laufe des gestrigen Donnerstags (12. Februar 2026) Haftbefehl.

Die beiden Geschädigten reagierten vorbildlich und setzten die Ratschläge der Polizei für solche Fälle richtig um.

Die Polizei warnt weiterhin eindringlich vor dieser Betrugsmasche:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen, z. B. zu einem Einbruch in der Nähe oder einer Kaution, die unbedingt zu bezahlen ist!
  • Die Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen! Legen Sie einfach auf!
  • Geben Sie am Telefon niemals Auskünfte über ihr Hab und Gut, Ihr Bargeld und Ihre Wertgegenstände! Legen Sie einfach auf!
  • Lassen Sie niemanden in die Wohnung, der sehen will, wo Sie Geld oder Schmuck aufbewahren!
  • Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück! Drücken Sie KEINE Wahlwiederholung. Legen Sie auf und wählen Sie dann den Notruf 110!
  • Erstatten Sie immer, auch im Versuchsfall, Anzeige bei Ihrer Polizeiinspektion!
  • Insbesondere die Jüngeren werden ausdrücklich gebeten: sprechen Sie offen über die perfiden Maschen der Telefonbetrüger und sensibilisieren Sie so Ihre nahestehenden Verwandten und Bekannten, die Opfer solcher hinterhältigen Anrufe werden könnten!

(Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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